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Allinkasso GmbH Inkassobüro, München Betrug

Autor:  Annaleinchen

Gott... ich hab schon wieder sowas bekommen, wie vor 3 jahren... nur dieses mal schriftlich und nich als mail...
soll dieses mal 133 euro zahlen für irgendwas wo ich mich anscheinend am 22.1.08 oder 22.7.08 um 19:09 angemeldet hab... zum einen weiß ich nich, was das sein soll und verwirrt bin ich auch noch, weil ich nich weiß, welches datum jetzt stimmen soll... zumal ich bei beiden daten ganz sicher nix gemacht hab, weil ich beim einen in der prüfungsvorbereitung war und beim anderen grad prüfungen rum hatte. XD
zudem kommen da noch die Mahnkosten.... komisch nur, dass ich NIE eine mahnung erhalten habe... geschweige denn eine rechnung....

Lest euch das durch.....bei mir war es allerdings keine Telefon-Erotik sondern ein "Interactive WIN"-Unternehmen.....


Spoiler

Hohe Rechnungen aus dem Nichts
Angebliche Telefon-Erotik auf Bestellung
Michael Scheuch


Mit der festen Nummern-Zuordnung für telefonische Mehrwertdienste - zum Beispiel 0900er Nummern - sollten Verbraucher besser vor einem möglichen Missbrauch geschützt werden. Findige Geschäftsleute umgehen aber diese Regelung. Den Schaden haben oft ahnungslose und unschuldige Verbraucher.

Wolfgang S. bekommt Anfang Juni 2005 Post, eine Rechnung von einer Telefonerotik-Agentur namens JIWA aus Karlsruhe. Allerdings nicht etwa über ein erotisches Telefongespräch, sondern vielmehr darüber, dass ein solches Gespräch gar nicht stattgefunden hat. Das Unternehmen behauptet, er habe per Telefon ein "erotisches Gespräch" bestellt.
Die Firma schreibt: "Der mit unserer Bandansage bereits angekündigte kostenpflichtige Rückruf erfolgte so schnell als möglich mit der Aufforderung an Sie, unsere Agentur für das Gespräch zurückzurufen. Da Sie leider nicht zurückgerufen haben ..." stellt ihm JIWA 50 Euro in Rechnung. Die soll er, seriös wie das Unternehmen nun mal zu sein scheint, bar oder per Scheck an eine Postfachadresse in Karlsruhe schicken. Auf der Rechnung findet sich seine Telefonnummer, ein Datum und eine Uhrzeit, aber keine Angabe, unter welcher Rufnummer er JIWA angerufen haben soll.

Viele Betroffene

Nicht viel schlauer wird Wolfgang S. durch einen Anruf bei der angegebenen "Service"-Telefonnummer. Dort erklärt ihm eine Bandansage, er habe nicht bei einer 0190er-Rufnummer angerufen, sondern eine ganz normale Festnetznummer. Durch diesen Anruf sei ein Vertrag zustande gekommen. Selbst wenn er keine Dienstleistung in Anspruch genommen habe, so müsse er doch zahlen.

Wolfgang S. ist sich sicher, keine Telefonsex-Dienstleistung bestellt zu haben. Und er hat ja auch, das bestätigt JIWA, keine erhalten. Trotzdem soll er 50 Euro zahlen. Wie Wolfgang S. ergeht es zahlreichen WISO-Zuschauern, die sich im WISO-Forum melden. Immer ist das Schema dasselbe: Man habe eine Festnetzrufnummer angerufen und dadurch sei ein Vertrag zu Stande gekommen.

Teure Mahnungen


Im September 2005 treffen bei Wolfgang S. Mahnungen ein. Das Münchener Inkassobüro ALLINKASSO fordert nicht mehr 50 Euro, sondern 250 Euro und weitere 30 Euro Inkassokosten. In einem zweiten Schreiben droht das Unternehmen mit Offenbarungsversicherung, Gerichtsvollzieher, Lohnpfändung und ähnlich drastischen Maßnahmen.
 
Wolfgang S. beauftragt einen Rechtsanwalt. Der schreibt an JIWA sowie an ALLINKASSO und bittet darum, die Vertragsgrundlage für Rechnung und Mahnungen genannt zu bekommen. Die Mühe ist vergebens, eine Antwort erhält er nicht. Dafür kommt eine dritte, wieder mal "letzte Mahnung" von ALLINKASSO. Inzwischen sind über 300 Euro fällig.
 
Auf WISO-Nachfrage erzählt man bei ALLINKASSO, dass man zirka 20.000 Mahnungsfälle bearbeitet. Rund zehn bis 30 Prozent reklamierten die Mahnung. Man höre auf zu mahnen, wenn man einen Widerspruch erhält. Das Anwaltsschreiben vom September sei allerdings nicht erfasst, daher habe es weitere Mahnungen an Wolfgang S. gegeben.
 
Keine Preisangaben


Nach WISO-Recherchen handelt es sich bei JIWA um eine Telefonerotik-Agentur, die bundesweit in Tageszeitungen und Kleinanzeigenblättern Inserate veröffentlicht. In diesen wird dazu aufgefordert, eine Festnetz-Telefonnummer in Karlsruhe anzurufen. Einen Kostenhinweis gibt es in den Anzeigen nicht. Unter dieser Rufnummer läuft eine Ansage, nach der der Anruf erfasst worden sei und umgehend ein Rückruf erfolge. Eine Preisansage findet auch hier nicht statt. Ebenso wenig ein Hinweis, dass auch das Nicht-Entgegennehmen eines Rückrufs Geld kosten soll.
 
Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg kennt das Unternehmen. Zahlreiche Verbraucher hatten sich dort über JIWA beschwert. Dabei ging es schon früher um unbegründete Rechnungen, aber auch um Verstöße gegen die Preisangabenverordnung sowie um unerlaubte Telefonwerbung. Die Verbraucherzentrale bekam in Zivilprozessen wiederholt Recht, als sie das Unternehmen abgemahnt hatte. Aber, in leicht veränderter Form lief die Masche weiter.
 

Verfahren eingestellt
Auch die Staatsanwaltschaft Karlsruhe ermittelte 2001 gegen das Unternehmen und erwirkte vor dem Amtsgericht eine Verurteilung wegen Betruges. Diese wurde jedoch durch das Landgericht und später durch das Oberlandesgericht Karlsruhe wieder aufgehoben.


Im Jahr 2004 gingen 140, ein Jahr später rund 80 Strafanzeigen bei der Staatsanwaltschaft Karlsruhe gegen JIWA ein. Deckten sich die Fälle mit dem ersten Verfahren, mussten die Anzeigen wegen des früheren Freispruchs abgewiesen werden.
Weitere Infos
 
Ruhig bleiben, nicht zahlen


JIWA ist nicht das einzige Unternehmen, dass mit einer solchen Masche auf sich aufmerksam macht - #hnlich arbeiten etwa TELE HANSA aus Hamburg oder MCMULTIMEDIA. Vor diesen warnen die Verbraucherzentralen.

Wer sich sicher ist, dass kein Vertrag zu Stande gekommen ist und auch keine Dienstleistungen in Anspruch genommen wurden, der kann den Inkassobemühungen gelassen gegenüberstehen:

* Formulieren Sie einen Widerspruch gegenüber der Rechnung an den Rechnungssteller - am Besten per Einschreiben mit Rückschein.
* Sie müssen nicht auf jedes Schreiben eines Inkassobüros reagieren, bei der ersten Mahnung könnten Sie aber auf den Widerspruch zur Rechnung verweisen.
* Erst wenn ein Mahnbescheid vom Gericht kommt, dann müssen Sie innerhalb der angegebenen Frist, das sind meist 14 Tage, schriftlich gegenüber dem Gericht widersprechen. Ein gerichtlicher Mahnbescheid bedeutet aber nicht, dass die Forderung berechtigt ist. Erst wenn dieser Bescheid unwidersprochen bleibt, kann der Gegner die Forderung problemlos geltend machen
* Vorsicht: Das bedeutet auch, wenn Sie längere Zeit verreisen, müssen Sie jemanden mit der Kontrolle der Post auf gerichtliche Schreiben (das können auch andere sein) beauftragen. Wird die Frist versäumt, dann gilt die Forderung als anerkannt und festgestellt.

Wenn ich am Wochenende wieder nach Hause geh, dann scan ich das Schreiben mal ein.....