Zum Inhalt der Seite

Einzelposting: Ein Jahr Hölle - Meine Erlebnisse in einer japanischen Besserungsanstalt


Links hierher: http://www.animexx.de/forum/thread_61080/-1/10859105346771/
http://desu.de/QyJd97a




Von:   abgemeldet 30.05.2004 11:53
Betreff: Ein Jahr Hölle - Meine Erlebnisse in ei... [Antworten]
Avatar
 
Ich war mir am Anfang auch nicht 100% sicher, ob alles so stimmt, aber wie schon gesagt brauch ich das für die Shule und da hab ich dann noch diesen Artikel gefunden und jetzt bin ich mir wirklich 100%ig sicher, das Ashitakas Bericht wahr ist!!!
______________
Völlige Isolation

Wenn der Horror russischer Gefängnisse in schmutzigen, TBC-verseuchten
Zellen besteht, liegt der Schrecken japanischer Zellen genau im Gegenteil:
in sauberen, fast leeren Zellen, in denen alles stets penibel an seinem
definierten Platz zu sein hat - den Bewohner eingeschlossen. Während sich in
russischen Knästen die Gefangenen bis unter die Decke stapeln, leben die
meisten ihrer japanischen Leidensgenossen in völliger Isolation in
Einzelzellen und sie dürfen weder mit ihren Mitgefangenen sprechen noch
ihnen oder den Aufsehern in die Augen blicken.






Der japanische Strafvollzug ist Freiheitsentzug im wahrsten Sinne des
Wortes: Der Gefangene hat sich einem bürokratischen Vorschriftenkatalog
unterzuordnen, der keinen persönlichen Entscheidungsspielraum mehr lässt:
Geregelt ist danach nicht nur die Zahl der Briefe, die ein Häftling
schreiben darf (nur wenige und nur an enge Blutsverwandte), wann und ob er
die Toilette benutzen, wie er zu laufen, sich zu bewegen, zu schlafen und zu
sitzen hat. Oft dürften Gefangene sich nicht einmal bei Hitze den Schweiß
von der Stirn wischen oder bei Schnupfen die Nase putzen. Schon bei den
geringsten Anlässen drohen empfindliche Strafen. Häftlinge müssen dann
beispielsweise für Stunden oder sogar Tage unbeweglich in derselben Haltung
in ihrer Zelle verharren. Sie werden in so genannte Schutzzellen gesteckt,
und in eine Zwangsjacke Modell Nippon gesteckt: Ein 15 Zentimeter breites
Stück Schweinsleder, das eng wie ein Korsett um den Bauch geschnürt wird,
die Hände sind in Lederschlaufen daran befestigt, die linke auf den Rücken
gebunden, die rechte auf den Bauch.

Das Grauen kennt aber noch eine Steigerung, nämlich die Haft in den
japanischen Todeszellen: Sie ist bestimmt vom endlosen Warten auf den Tod,
der jeden Tag völlig überraschend an die Zellentür klopfen kann. Vor allem
gegen Jahresende wächst die Angst: In dieser Zeit lässt die Regierung gern
noch ein paar Urteile vollstrecken. Doch manchen gelingt es auch unter
solchen Umständen alt zu werden: HRW berichtet von Tomiyama Tsuneki, der
mehr als 36 Jahre auf den Henker wartete und schließlich mit 86 Jahren an
Nierenversagen starb.


Vorgeschriebene Sitzhaltung


Laut AI saßen 2003 mindestens 118 Menschen in japanischen Todeszellen, bei
50 hatte der oberste Gerichtshof des Landes die Strafe bereits bestätigt,
damit ist das Urteil rechtskräftig und sie können jederzeit hingerichtet
werden. Zum Tode Verurteilte dürfen nicht arbeiten, sie verbringen einen
großen Teil des Tages in einer vorgeschriebenen Sitzhaltung in der Mitte
ihrer Einzelzelle - selbst hinlegen ist verboten. Im Gegensatz zu den USA
finden in Japan Hinrichtungen völlig heimlich statt, so dass die Anwälte
keine Möglichkeit haben, um Begnadigung und Aussetzung der Exekution zu
ersuchen. Der Betroffene wird meist erst ein bis zwei Stunden informiert,
dass seine Zeit gekommen ist. Auch die Angehörigen werden nicht verständigt,
sie werden nur irgendwann aufgefordert, die Leiche abzuholen - so diskret
lassen sich Hinrichtungen abwickeln.

Die Exekution erfolgt auf persönliche Anordnung des Justizministers und muss
dann innerhalb von fünf Tagen erfolgen. Vollstreckt wird durch Erhängen, in
einem der sieben Gefängnisse Japans, die mit einem Galgen ausgestattet sind.
Die Verurteilten kommen zunächst in einen Altarraum, wo sie beten oder -
ganz im Stil eines Samurai-Kriegers vor dem Harakiri - ein traditionelles
Todesgedicht verfassen dürfen. Der Galgen steht meist direkt neben dem
Altarraum hinter einem Vorhang. Es gibt keine hauptberuflichen Henker, das
Hängen gehört zu den Pflichten der Gefängniswärter. Auch sie werden nur
kurzfristig über die Hinrichtung informiert und erhalten nach Vollzug eine
bescheidene Sonderzulage, die bar ausgezahlt wird.


Von 1945 bis 2002 wurden in Japan 625 Menschen hingerichtet. Seit 1993
finden jährlich nur zwischen zwei und sieben Exekutionen statt. Kritiker
glauben, dass Tokio kein Jahr ohne Exekution vergehen lassen will, um das
Strafprinzip nicht in Frage zu stellen. Die Regierung beruft sich immer
wieder auf Umfragen, in denen sich bis zu 80 Prozent der Japaner für die
Todesstrafe aussprechen. Doch die Bevölkerung wird von der Presse nur wenig
über das Thema informiert und die internationale Kritik erschöpft sich in
allgemeinen Appellen. In regelmäßigen Abständen fordert z. B. die
Europäische Union Japan zur Abschaffung der Todesstrafe auf. Der Europarat
hat sogar schon einmal eine internationale Delegation zur Untersuchung der
Todesstrafe nach Japan entsandt. Die japanischen Behörden hat das allerdings
nur wenig beeindruckt und die Delegation ganz einfach an der Gefängnispforte
abgewiesen.


________________
HEGDL
Kiara


Zurück zum Thread