Einzelposting: Ein Jahr Hölle - Meine Erlebnisse in einer japanischen Besserungsanstalt
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Ich war mir am Anfang auch nicht 100% sicher, ob alles so stimmt, aber wie schon gesagt brauch ich das für die Shule und da hab ich dann noch diesen Artikel gefunden und jetzt bin ich mir wirklich 100%ig sicher, das Ashitakas Bericht wahr ist!!! ______________ Völlige Isolation Wenn der Horror russischer Gefängnisse in schmutzigen, TBC-verseuchten Zellen besteht, liegt der Schrecken japanischer Zellen genau im Gegenteil: in sauberen, fast leeren Zellen, in denen alles stets penibel an seinem definierten Platz zu sein hat - den Bewohner eingeschlossen. Während sich in russischen Knästen die Gefangenen bis unter die Decke stapeln, leben die meisten ihrer japanischen Leidensgenossen in völliger Isolation in Einzelzellen und sie dürfen weder mit ihren Mitgefangenen sprechen noch ihnen oder den Aufsehern in die Augen blicken. Der japanische Strafvollzug ist Freiheitsentzug im wahrsten Sinne des Wortes: Der Gefangene hat sich einem bürokratischen Vorschriftenkatalog unterzuordnen, der keinen persönlichen Entscheidungsspielraum mehr lässt: Geregelt ist danach nicht nur die Zahl der Briefe, die ein Häftling schreiben darf (nur wenige und nur an enge Blutsverwandte), wann und ob er die Toilette benutzen, wie er zu laufen, sich zu bewegen, zu schlafen und zu sitzen hat. Oft dürften Gefangene sich nicht einmal bei Hitze den Schweiß von der Stirn wischen oder bei Schnupfen die Nase putzen. Schon bei den geringsten Anlässen drohen empfindliche Strafen. Häftlinge müssen dann beispielsweise für Stunden oder sogar Tage unbeweglich in derselben Haltung in ihrer Zelle verharren. Sie werden in so genannte Schutzzellen gesteckt, und in eine Zwangsjacke Modell Nippon gesteckt: Ein 15 Zentimeter breites Stück Schweinsleder, das eng wie ein Korsett um den Bauch geschnürt wird, die Hände sind in Lederschlaufen daran befestigt, die linke auf den Rücken gebunden, die rechte auf den Bauch. Das Grauen kennt aber noch eine Steigerung, nämlich die Haft in den japanischen Todeszellen: Sie ist bestimmt vom endlosen Warten auf den Tod, der jeden Tag völlig überraschend an die Zellentür klopfen kann. Vor allem gegen Jahresende wächst die Angst: In dieser Zeit lässt die Regierung gern noch ein paar Urteile vollstrecken. Doch manchen gelingt es auch unter solchen Umständen alt zu werden: HRW berichtet von Tomiyama Tsuneki, der mehr als 36 Jahre auf den Henker wartete und schließlich mit 86 Jahren an Nierenversagen starb. Vorgeschriebene Sitzhaltung Laut AI saßen 2003 mindestens 118 Menschen in japanischen Todeszellen, bei 50 hatte der oberste Gerichtshof des Landes die Strafe bereits bestätigt, damit ist das Urteil rechtskräftig und sie können jederzeit hingerichtet werden. Zum Tode Verurteilte dürfen nicht arbeiten, sie verbringen einen großen Teil des Tages in einer vorgeschriebenen Sitzhaltung in der Mitte ihrer Einzelzelle - selbst hinlegen ist verboten. Im Gegensatz zu den USA finden in Japan Hinrichtungen völlig heimlich statt, so dass die Anwälte keine Möglichkeit haben, um Begnadigung und Aussetzung der Exekution zu ersuchen. Der Betroffene wird meist erst ein bis zwei Stunden informiert, dass seine Zeit gekommen ist. Auch die Angehörigen werden nicht verständigt, sie werden nur irgendwann aufgefordert, die Leiche abzuholen - so diskret lassen sich Hinrichtungen abwickeln. Die Exekution erfolgt auf persönliche Anordnung des Justizministers und muss dann innerhalb von fünf Tagen erfolgen. Vollstreckt wird durch Erhängen, in einem der sieben Gefängnisse Japans, die mit einem Galgen ausgestattet sind. Die Verurteilten kommen zunächst in einen Altarraum, wo sie beten oder - ganz im Stil eines Samurai-Kriegers vor dem Harakiri - ein traditionelles Todesgedicht verfassen dürfen. Der Galgen steht meist direkt neben dem Altarraum hinter einem Vorhang. Es gibt keine hauptberuflichen Henker, das Hängen gehört zu den Pflichten der Gefängniswärter. Auch sie werden nur kurzfristig über die Hinrichtung informiert und erhalten nach Vollzug eine bescheidene Sonderzulage, die bar ausgezahlt wird. Von 1945 bis 2002 wurden in Japan 625 Menschen hingerichtet. Seit 1993 finden jährlich nur zwischen zwei und sieben Exekutionen statt. Kritiker glauben, dass Tokio kein Jahr ohne Exekution vergehen lassen will, um das Strafprinzip nicht in Frage zu stellen. Die Regierung beruft sich immer wieder auf Umfragen, in denen sich bis zu 80 Prozent der Japaner für die Todesstrafe aussprechen. Doch die Bevölkerung wird von der Presse nur wenig über das Thema informiert und die internationale Kritik erschöpft sich in allgemeinen Appellen. In regelmäßigen Abständen fordert z. B. die Europäische Union Japan zur Abschaffung der Todesstrafe auf. Der Europarat hat sogar schon einmal eine internationale Delegation zur Untersuchung der Todesstrafe nach Japan entsandt. Die japanischen Behörden hat das allerdings nur wenig beeindruckt und die Delegation ganz einfach an der Gefängnispforte abgewiesen. ________________ HEGDL Kiara |