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Einzelposting: Cosplay-Perücken~


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Von:    Kekenny 24.01.2017 16:56
Betreff: Cosplay-Perücken~ [Antworten]
Dachte ich erzähle das mal hier... war gerade vom Zoll um meine lang ersehnte Arda wig abzuholen...

Dort schaut man drauf und hat die Herausgabe wegen fehlender CE-Kennzeichnung verweigert.

Habe etwas grün-kariert geguckt und der dortige Beamte erklärte mir, dass bei Spielzeug (die Perücke könne ja auch von jemanden unter 14 benutzt werden und damit sei sie als Spielzeug einzuordnen) eine CE Kennzeichnung Pflicht sei, sonst sei die Einfuhr nicht erlaubt.

Man hat mir dann 2 Optionen angeboten - entweder einen Gutachter einzuschalten (kostenpflichtig), der die Unbedenglichkeit der Faser und Farbstoffe nach EU-Richtlinien bestätigt (dazu werden Proben von den Haaren und dem Weft zur Analyse genommen, ich hätte im besten Fall also eine unbedenkliche aber beschädigte Wig) ODER die Annahme zu verweigern.

Ich habe letzteres gemacht, dann aber Erfahren, dass eine Verweigerung der Annahme rechtlich keine Rücksendung ist, da ich das Stück ja nicht in Besitz genommen habe (wie auch, wenn eine Herausgabe aus rechtlichen Gründen nicht möglich war).
Ob der Verkäufer dann was zurückerstattet ist reine Kulanz, mal schauen, was Arda dazu sagt...

Bin extrem enttäuscht, dachte ihr solltet wissen, dass das möglich ist, wenn ihr an jemand geratet der die Definition 'Spielzeug' als 'Alles was ein unter 14-jähriger benutzen könnte' auslegt.
Und der Hinweis des Beamten "das nächste Mal kaufen sie halt ihre Perücke bei Karstadt, ist ja bald Karneval" fand ich auch nicht gerade tröstlich.

Schade, ich habe extrem viel Gutes über die Perücken gehört und habe sie gerade mal 1 Minute betrachten dürfen...

Versteht mich nicht falsch, über 2 Punkte kann man nicht diskutieren --
1.) Produkte ohne CE-Kennzeichnung, die eine solche benötigen dürfen nicht eingeführt werden
&
2.) Spielzeug benötigt die, weil Minderjährige in Kontakt mit gefährlichen oder gesundheitschädlichen SUbstanzen kommen könnten.

Was ich mich eben frage ist, wieviel Ermessensspielraum bei der Einstufung einer Perücke als Spielzeug im Spiel ist. (Also die Schkußfolgerung: Perücke= Kostüm und dann weiter Kostüm, das von unter 14-jährigen getragen werden könnte= Spielzeug).

Und dass mir der Gedanke nicht mal kam, dass ich eine Perücke evtl. nicht einführen darf ist ärgerlich.... vorallem weil ich dann praktisch gezwungen war, die Annahme zu verweigern, was nicht von den Rückgabebedingungen des Verkäufers abgedeckt ist, sondern dass ich meinen Teil des Vertrags nicht erfülle (der Händler hat ja geliefert und es war auch das richtige Produkt und ich hatte keine Chance die Ware zu prüfen und dann nach Prüfung der Ware zurückzusenden) - was offensichtlich rein rechtlich bedeutet, dass der Händler mir nichts zurückerstatten muss.

Eine ganze Ecke meines Kostüm-Budgets weg - für eine Perücke, die gerade wieder in die USA zurückschippert... Aaaaarrrrrrgh!

Wie gesagt, bin extrem enttäuscht und muss dem mal Luft machen

UPDATE: Arda hat sich gemeldet, sie werden den Kaufpreis der Perücke (allerdings ohne Versandkosten) zurückerstatten. Ich denke das ist fair.
Zuletzt geändert: 26.01.2017 08:13:16

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